RS Vwgh 1992/9/4 88/13/0244

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Veröffentlicht am 04.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1;
BAO §303 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH hat nur jenen Wiederaufnahmsgrund auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, der im angefochtenen Bescheid für die Wiederaufnahme des Verfahrens herangezogen wurde.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988130244.X02

Im RIS seit

04.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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