RS Vwgh 1992/9/4 90/13/0164

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1992
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198 Abs2;

Rechtssatz

Der Umstand, daß auch die Bemessungsgrundlage der vorgeschriebenen Abgabe in den Spruch des Abgabenbescheides aufzunehmen ist, bedeutet nicht, daß alle Faktoren, die die Festsetzung der Abgabe zufolge ihrer Tatbestandsmäßigkeit beeinflussen, "Bemessungsgrundlage" iSd § 198 Abs 2 BAO sind (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 467).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130164.X09

Im RIS seit

16.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten