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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand, daß auch die Bemessungsgrundlage der vorgeschriebenen Abgabe in den Spruch des Abgabenbescheides aufzunehmen ist, bedeutet nicht, daß alle Faktoren, die die Festsetzung der Abgabe zufolge ihrer Tatbestandsmäßigkeit beeinflussen, "Bemessungsgrundlage" iSd § 198 Abs 2 BAO sind (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 467).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130164.X09Im RIS seit
16.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009