RS Vwgh 1992/9/4 92/18/0245

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Veröffentlicht am 04.09.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Ersatz von Stempelgebühren für eine bereits im ersten Rechtsgang verwendete Vollmacht ist nicht zuzuerkennen (Hinweis E 31.5.1990, 90/09/0033).

Schlagworte

Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180245.X02

Im RIS seit

22.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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