RS Vwgh 1992/9/8 89/14/0014

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.1992
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Ist die Schätzungsbefugnis gegeben, so steht die Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei. Die von der AbgBeh angewandte Methode, die tatsächlich erzielten Einnahmen im Wege einer Gewinn-Verlust-Rechnung zu ermitteln und sodann auf Grund eines inneren Betriebsvergleiches Gewinne zum Ansatz zu bringen, ist als schlüssig anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989140014.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten