RS Vwgh 1992/9/8 88/14/0014

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Veröffentlicht am 08.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §34 Abs1;
BAO §35 Abs2;
BAO §36 Abs1;

Rechtssatz

Schon bei Förderung eines Berufsstandes kann nicht von vornherein gesagt werden, daß die Zahl der in Betracht kommenden Personen dauernd nur klein sein werde. Bei Förderung der in der Bauwirtschaft Tätigen ist jedenfalls die Ausschließungsbestimmung des § 36 Abs 1 BAO nicht mehr anwendbar (Hinweis E 19.9.1990, 89/13/0177; Kohler-Quantschnigg-Wiesner, Besteuerung der Vereine 4, 55).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140014.X02

Im RIS seit

08.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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