RS Vwgh 1992/9/15 88/04/0195

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Veröffentlicht am 15.09.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
58/01 Bergrecht

Norm

BergG 1975 §166 Abs1;
ZustG §9;

Rechtssatz

Einem Bergbaubevollmächtigten kommt nach § 166 Abs 1 BergG (auch) die Stellung eines Zustellbevollmächtigten zu. Ob der Inhaber der Bergbauberechtigung oder Gewerbeberechtigung zur Bestellung gesetzlich verpflichtet war, ist für die Wirksamkeit der Zustellung bedeutungslos.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988040195.X06

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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