RS Vwgh 1992/9/15 92/04/0057

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Veröffentlicht am 15.09.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
GewO 1973 §356 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §74 idF 1988/399;
GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §78 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §78 Abs1;
GewO 1973 §78 Abs2 idF 1988/399;

Rechtssatz

Der Bescheid, mit dem die Betriebsanlage - nach Maßgabe eines entsprechenden Ansuchens - im Grunde des § 77 Abs 1 GewO 1973 genehmigt wird, ist so zu fassen, daß sich aus diesem Genehmigungsbescheid die Befugnis zur Errichtung und zum Betrieb der Betriebsanlage ergibt.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040057.X02

Im RIS seit

15.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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