RS Vwgh 1992/9/15 92/04/0098

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Veröffentlicht am 15.09.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §78 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §81 Abs1 idF 1988/399;

Rechtssatz

Gemäß § 81 Abs 1 GewO 1973 bedarf auch die Änderung einer genehmigten Betriebsanlage einer Genehmigung im Sinne der vorstehenden Bestimmungen, wenn es zur Wahrung der in § 74 Abs 2 umschriebenen Interessen erforderlich ist. Im Verfahren gemäß § 81 GewO 1973 ist daher auch die Bestimmung des § 78 Abs 2 legcit anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040098.X01

Im RIS seit

15.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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