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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §78 Abs2 idF 1988/399;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/04/0081 E 10. Dezember 1985 RS 1Stammrechtssatz
Voraussetzungen der Erteilung der Betriebsbewilligung ist die projektgemäße Fertigstellung der genehmigten Betriebsanlage und die Erfüllung aller im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflagen. Hievon kann nur unter den im Absatz 4 des § 78 GewO normierten Voraussetzungen abgesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040098.X02Im RIS seit
15.09.1992Zuletzt aktualisiert am
25.11.2010