RS Vwgh 1992/9/15 92/04/0070

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Veröffentlicht am 15.09.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
GewO 1973 §77 Abs2 idF 1988/399;

Rechtssatz

Um dem Gesetzesauftrag des § 77 Abs 2 GewO 1973 entsprechen zu können, bedarf es präziser Feststellungen über die Immissionssituation vor Inbetriebnahme des zu genehmigenden Projektes, welcher die aufgrund des zu genehmigenden Betriebes zu erwartenden Immissionen gegenüber zu stellen sind.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040070.X02

Im RIS seit

15.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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