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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/07/01 92/01/0140 1Stammrechtssatz
Weder der Hinweis auf die allgemeine Lage der albanischen Minderheit in Jugoslawien bzw auf die Zugehörigkeit zu dieser Volksgruppe noch die Teilnahme an Demonstrationen, die für den Asylwerber zu keinen Konsequenzen geführt haben, sind geeignet, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung glaubhaft zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010187.X01Im RIS seit
16.09.1992