RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1992
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/07/01 92/01/0140 1

Stammrechtssatz

Weder der Hinweis auf die allgemeine Lage der albanischen Minderheit in Jugoslawien bzw auf die Zugehörigkeit zu dieser Volksgruppe noch die Teilnahme an Demonstrationen, die für den Asylwerber zu keinen Konsequenzen geführt haben, sind geeignet, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung glaubhaft zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010187.X01

Im RIS seit

16.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten