RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0344

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §20 Abs2;
StVG §21 Abs1;
StVG §94 Abs3;

Rechtssatz

Nur dann finden Erleichterungen von der grundsätzlich vorgesehenen Abschließung des Strafgefangenen statt, wenn sie gesetzlich vorgesehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010344.X03

Im RIS seit

16.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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