RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0522

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §7 Abs2 idF 1974/796;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/01/0255 E 22. Mai 1985 VwSlg 11773 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Das Finden "anderweitigen Schutzes" setzt begrifflich zumindest voraus, dass der Aufenthalt des Asylwerbers den Behörden des betreffenden Staates bekannt war und von diesen geduldet wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010522.X01

Im RIS seit

16.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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