RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0543

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Wunsch des Asylwerbers allein, keinen Militärdienst ableisten zu wollen, stellt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände, die als Verfolgung aus Gründen der Konvention gewertet werden könnten, keinen Grund für die Anerkennung als Flüchtling dar (Hinweis E 10.2.1988, 88/01/0250).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010543.X02

Im RIS seit

16.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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