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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Der Wunsch des Asylwerbers allein, keinen Militärdienst ableisten zu wollen, stellt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände, die als Verfolgung aus Gründen der Konvention gewertet werden könnten, keinen Grund für die Anerkennung als Flüchtling dar (Hinweis E 10.2.1988, 88/01/0250).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010543.X02Im RIS seit
16.09.1992