RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0716

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Selbst im Fall eines Andauerns der vom Asylwerber ins Treffen geführten Meldepflicht bei der Polizei kann diese Meldepflicht allein nicht als Verfolgung gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010716.X01

Im RIS seit

16.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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