RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0522

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §7 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ein Asylwerber hat in einem anderen Staat dann Schutz vor Verfolgung gefunden, wenn er bei seiner Rückkehr in diesen Staat nicht Gefahr läuft, in seinen Heimatstaat abgeschoben zu werden (Hinweis E 22.5.1985, 84/01/0255, VwSlg 11773 A/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010522.X02

Im RIS seit

16.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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