RS Vwgh 1992/9/16 91/01/0213

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §27 Abs1;
StbG 1985 §42 Abs1;
StbG 1985 §9 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Eine Beibehaltung der Staatsbürgerschaft tritt nicht mit der Stellung eines Beibehaltungsantrags ein, sondern erst mit der Bewilligung der Beibehaltung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010213.X04

Im RIS seit

16.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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