RS Vwgh 1992/9/16 91/01/0213

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1992
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
StbG 1985 §42 Abs1;
StbG 1985 §9 Abs1 Z1;
StbG 1985 §9 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Rechtsfrage, ob ein Bf die österreichische Staatsbürgerschaft verloren hat, ist nach den staatsbürgerschaftsrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die zum betreffenden Zeitpunkt in Geltung standen. Es obliegt der Beurteilung der belangten Behörde, was an dem Tag, an dem die Bf die fremde Staatsbürgerschaft erwirbt (hier die britische), in Ansehung der österreichischen Staatsbürgerschaft rechtens war. Dies ergibt die Auslegung der hiefür maßgeblichen Rechtsvorschrift (vergleiche die allgemeinen Ausführungen dazu, welche Sachlage und Rechtslage bei Erlassung eines Bescheides anzuwenden ist, im E VS 28.11.1983, VwSlg 11237 A/1983).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010213.X01

Im RIS seit

16.09.1992

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten