RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0079

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Dadurch, daß ein Asylwerber und Geheimnisträger (ein in Albanien in der Rüstung tätig gewesener Elektroingenieur) von den österreichischen Behörden nach detaillierten Informationen über technische Details befragt wird und darüber auch Auskunft gibt, erwirbt er keinen (im Gesetz gedeckten) Rechtsanspruch, als Flüchtling anerkannt zu werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010079.X01

Im RIS seit

16.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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