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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Dadurch, daß ein Asylwerber und Geheimnisträger (ein in Albanien in der Rüstung tätig gewesener Elektroingenieur) von den österreichischen Behörden nach detaillierten Informationen über technische Details befragt wird und darüber auch Auskunft gibt, erwirbt er keinen (im Gesetz gedeckten) Rechtsanspruch, als Flüchtling anerkannt zu werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010079.X01Im RIS seit
16.09.1992