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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Daß der Asylwerber vom KGB nach Kontakten mit westlichen Sportlern, sein Telefon abgehört und er gezwungen gewesen wurde, ein Papier zu unterschreiben, welches das Gespräch mit den Sportlern zum Inhalt gehabt habe, weil sich im Wohnort des Asylwerbers militärische Einrichtungen befanden, weshalb die Sportler beobachtet worden seien, läßt nicht erkennen, daß gegen den Asylwerber Verfolgungshandlungen iSd Konvention gesetzt wurden, die jenes Ausmaß erreichen, daß dadurch dem Asylwerber aus objektiver Sicht ein Aufenthalt in seinem Heimatland unerträglich geworden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010068.X01Im RIS seit
16.09.1992Zuletzt aktualisiert am
13.10.2010