RS Vwgh 1992/9/16 88/13/0224

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198 Abs2;
BAO §288 Abs1;
FinStrG §138;

Rechtssatz

Anders als im Finanzstrafverfahren bezüglich der angewendeten Strafvorschrift (§ 138 FinStrG) besteht im Abgabenverfahren keine Vorschrift, wonach die für Abgabenfestsetzung maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen im Spruch des Abgabenbescheides bezeichnet werden müssen (§ 198 Abs 2 BAO). Es genügt daher, wenn die belBeh in ihren Entscheidungsgründen auf die angewendeten gesetzlichen Vorschriften hinweist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988130224.X05

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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