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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Eine konkrete Verfolgung iSd Konvention ist nicht darin zu erblicken, daß ein Asylwerber mangels Zugehörigkeit zur Kommunistischen Partei (in Rumänien) keine Ausreiseerlaubnis erhält, denn derartige Beeinträchtigungen müssen alle Bewohner des Heimatlandes hinnehmen, die nicht Mitglieder der Kommunistischen Partei sind
(Hinweis E 31.5.1989, 89/01/0102, 30.1.1991, 90/01/0196).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010181.X02Im RIS seit
16.09.1992