RS Vwgh 1992/9/16 92/01/0181

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Veröffentlicht am 16.09.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Eine konkrete Verfolgung iSd Konvention ist nicht darin zu erblicken, daß ein Asylwerber mangels Zugehörigkeit zur Kommunistischen Partei (in Rumänien) keine Ausreiseerlaubnis erhält, denn derartige Beeinträchtigungen müssen alle Bewohner des Heimatlandes hinnehmen, die nicht Mitglieder der Kommunistischen Partei sind

(Hinweis E 31.5.1989, 89/01/0102, 30.1.1991, 90/01/0196).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010181.X02

Im RIS seit

16.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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