RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0090

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1992
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
27/01 Rechtsanwälte

Norm

AHG 1949 §1 Abs1;
B-VG Art23;
RAT §7;

Rechtssatz

Im Falle des § 7 RAT, nach dem das Verfahren aus naheliegenden Gründen möglichst ohne weitere Erhebungen und ohne die Erledigung wesentlich zu verzögern oder Kosten zu verursachen, durchzuführen ist, erscheint dem VwGH die Regelung über die Amtshaftung im Sinne des Art 23 B-VG bzw des AHG ausreichend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160090.X07

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten