RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0094

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Veröffentlicht am 17.09.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §257;
BAO §258 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/03/07 90/16/0005 3

Stammrechtssatz

Die (bloße) Anführung des Beschwerdeführers als Berufungswerber in der Berufungsschrift bzw im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vermag die vom Gesetz geforderte schriftliche förmliche Erklärung als Beitretender zur Berufung nicht zu ersetzen

(Hinweis B 19.5.1988, 87/16/0009, 0011).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160094.X03

Im RIS seit

17.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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