RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0041

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Veröffentlicht am 17.09.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §7;
AgrVG §15 idF 1967/077;
FlVfGG §50 Abs2 idF 1967/078;
FlVfGG §53 idF 1967/078;
LSGG §4 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Es kann dem Gesetzgeber, der eng zusammenhängende Gesetze am selben Tag novelliert bzw neu schafft (hier: Novellierung des AgrVG durch BGBl 1967/77 und des FlVfGG durch BGBl 1967/78, Neuschaffung des LSGG) nicht unterstellt werden, daß er, wenn er im Hinblick auf eine Gebührenbefreiung in einem Fall weitreichendere Bestimmungen schafft als im anderen, eine Lücke in Kauf nehmen wollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160041.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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