RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0108

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Veröffentlicht am 17.09.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §1 Abs1;
GGG 1984 TP1 Anm1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0126

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/14 91/16/0029 4

Stammrechtssatz

Die Entscheidung des Gerichtes, ob es sich um ein "mittels Klage einzuleitendes gerichtliches Verfahren" handelt oder nicht, ist für das die Gerichtsgebührenfestsetzung betreffende Justizverwaltungsverfahren bindend.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160108.X05

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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