RS Vwgh 1992/9/18 91/12/0149

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Veröffentlicht am 18.09.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
DVG 1984 §10;
DVG 1984 §13 Abs1;
GehG 1956 §12a Abs1;
GehG 1956 §12a Abs2;

Rechtssatz

Mit der bescheidmäßigen Richtigstellung der ausgesprochenen Festsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung des Beamten hat die belangte Behörde in die Rechtskraft des Ernennungsdekretes eingegriffen. Ein solcher Eingriff ist aber nur nach Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen des § 68 AVG und des § 13 Abs 1 DVG 1984 zulässig.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120149.X04

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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