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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;Rechtssatz
Aus dem festgestellten Aufgabenkatalog des Leiters der X-Abteilung/Y-Kommando (stellvertretender Korpskommandant, selbständige Wahrnehmung der vom Korpskommandanten übertragenen Aufgaben), der in seiner Tätigkeit mehreren Führungsebenen unterstellt ist, läßt sich nicht ableiten, daß sich diese leitende Funktion auf militärische Aufgaben von außergewöhnlicher bzw hervorragender Bedeutung bezieht und auf Grund dieses Bezuges ein besonderes Maß an Führungsverantwortung trotz der untergeordneten Stellung mit sich bringt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988120009.X08Im RIS seit
16.11.2000