RS Vwgh 1992/9/18 88/12/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1992
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
GehG 1956 §75 Abs2;

Rechtssatz

Aus dem festgestellten Aufgabenkatalog des Leiters der X-Abteilung/Y-Kommando (stellvertretender Korpskommandant, selbständige Wahrnehmung der vom Korpskommandanten übertragenen Aufgaben), der in seiner Tätigkeit mehreren Führungsebenen unterstellt ist, läßt sich nicht ableiten, daß sich diese leitende Funktion auf militärische Aufgaben von außergewöhnlicher bzw hervorragender Bedeutung bezieht und auf Grund dieses Bezuges ein besonderes Maß an Führungsverantwortung trotz der untergeordneten Stellung mit sich bringt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988120009.X08

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten