RS Vwgh 1992/9/18 91/12/0074

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Veröffentlicht am 18.09.1992
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63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z2;
GehG 1956 §72 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 72 Abs 1 zweiter Satz iVm § 30a Abs 1 Z 2 GehG ergibt sich die Gleichstellung von Beamten der allgemeinen Verwaltung und Wachebeamten in bezug auf die Zulagenregelung des § 30a GehG. Durch die Gleichstellung der Beamten der Verwendungsgruppe Wl mit jenen der Verwendungsgruppe B (Dienstklassen III bis VIII) ist das Zulagensystem auf diese Beamten in gleicher Weise übertragbar anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120074.X07

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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