RS Vwgh 1992/9/22 88/14/0058

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;
UStG 1972 §12 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Notwendiges Privatvermögen sind solche Wirtschaftsgüter, die ihrer Beschaffenheit nach zur Befriedigung eines privaten Bedürfnisses dienen, wie zB Wohnungseinrichtungen, Kleidung, das selbst benutzte Eigenheim (Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar zu § 4 Abs 1 EStG 1972, Textziffer 12). Damit sonstige Leistungen als für das Unternehmen ausgeführt gelten, müssen diese im Falle der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972 im Zusammenhang mit notwendigem Betriebsvermögen stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140058.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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