RS Vwgh 1992/9/22 90/07/0164

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §10 Abs4;
FlVfGG §4;
FlVfLG OÖ 1979 §19;
FlVfLG OÖ 1979 §21;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/07/0165

Rechtssatz

Im Zusammenlegungsverfahren erstattete Änderungsvorschläge bzw Lösungsvorschläge von Parteien sind nur dann von rechtlicher Relevanz, wenn sich die Gestaltung des Zusammenlegungsplanes für diese Parteien ohne Berücksichtigung dieser Vorschläge als gesetzwidrig erweisen würde (Hinweis E 15.3.1988, 87/07/0099).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990070164.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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