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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs2;Rechtssatz
Die Durchführung einer Ersatzvornahme ist das zur Vollstreckung eines Instandsetzungsauftrages im Gesetz vorgesehene Mittel. Auch unter Berücksichtigung des Schonungsprinzipes gem § 2 Abs 1 VVG ist der Hinweis auf eine rechtskräftige Abbruchbewilligung verfehlt und kann der Verpflichtete der Behörde nicht Unverhältnismäßigkeit in der Auswahl ihrer Mittel vorwerfen, weil allein er es in der Hand hat, die Durchführung der Zwangsmaßnahme durch Ausübung der ihm bereits eingeräumten Berechtigung zu verhindern.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989050236.X02Im RIS seit
03.05.2001