RS Vwgh 1992/9/22 92/11/0183

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs1;

Rechtssatz

Die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit hat gem § 66 Abs 1 KFG ausschließlich auf Grund erwiesener bestimmter und nach § 66 Abs 3 KFG gewerteter Straftaten zu erfolgen. Die Verkehrszuverlässigkeit ist, anders als die geistige oder körperliche Eignung zum Lenken von KFZ, einer ärztlichen Begutachtung nicht zugänglich (Hinweis E 12.2.1991, 91/11/0008, E 30.4.1991, 90/11/0153).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110183.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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