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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/07/0165Rechtssatz
Von einer Partei, die behauptet, daß die ihr zugewiesene Abfindung ihr nicht mehr den gleichen Betriebserfolg wie vor der Zusammenlegung ermögliche, muß verlangt werden, daß sie den Nachweis dafür erbringt, welche Einbußen sie erleidet und in welchem Maße der Betriebserfolg nach der Zusammenlegung geringer sei als jener, der vor der Zusammenlegung erzielt wurde (Hinweis E 22.6.1981, 1855/79, VwSlg 10495 A/1981).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990070164.X04Im RIS seit
03.04.2001