RS Vwgh 1992/9/22 92/11/0124

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §66 Abs3;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Für die Wertung von Alkoholdelikten macht es keinen Unterschied, ob jemand "tatsächlich in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug gelenkt hat oder ob er in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand war, ferner ob dieser Umstand tatsächlich vorhanden war oder ob er nur vermutet werden konnte."

Schlagworte

TatbildLenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110124.X07

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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