Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §66 Abs2 lite;Rechtssatz
Für die Wertung von Alkoholdelikten macht es keinen Unterschied, ob jemand "tatsächlich in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug gelenkt hat oder ob er in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand war, ferner ob dieser Umstand tatsächlich vorhanden war oder ob er nur vermutet werden konnte."
Schlagworte
TatbildLenken oder Inbetriebnehmen eines KraftfahrzeugesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110124.X07Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
26.11.2010