RS Vwgh 1992/9/22 88/14/0058

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs2;

Rechtssatz

Lieferungen und sonstige Leistungen gelten dann nicht als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie im Zusammenhang mit einem dem Privatvermögen iSd einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zuzurechnenden Wirtschaftsgut stehen (Hinweis E 1.2.1980, 1535, 1747, 1748/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140058.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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