RS Vwgh 1992/9/22 88/14/0088

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §132 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Wenn im Verfahren Aufwendungen in einem Zeitpunkt geltend gemacht werden, in dem die in diesem Zusammenhang bedeutsamen Unterlagen vom Abgabepflichtigen wegen Ablaufs der Aufbewahrungspflicht bereits vernichtet sind, dann kann der Abgabenbehörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie diese Aufwendungen unberücksichtigt läßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988140088.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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