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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die mit der Teilnahme an verbotenen Demonstrationen in Zusammenhang stehenden polizeilichen Maßnahmen wie Anhaltung und Festnahme von Teilnehmern kann nicht als Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention qualifiziert werden (Hinweis E 21.11.1990, 90/01/0136).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010102.X02Im RIS seit
23.09.1992