RS VwGH Erkenntnis 1992/09/25 92/09/0108

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Veröffentlicht am 25.09.1992
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Rechtssatz

Die vom Überlasser behauptete mündliche Belehrung der überlassenen Arbeitskraft über ihre Urlaubansprüche vermag die vom Gesetzgeber ausdrücklich geforderte Schriftform (Dienstzettel) keinesfalls zu ersetzen.

Im RIS seit
25.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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