RS Vwgh 1992/9/28 92/10/0025

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Veröffentlicht am 28.09.1992
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82/05 Lebensmittelrecht

Norm

Künstliche SüßstoffeV 1988;
LMG 1975 §12 Abs1;
LMG 1975 §12 Abs2;

Rechtssatz

Das Gesetz verlangt nicht die Zustimmung des Antragstellers zu einer in Aussicht genommenen Deklarierung als Voraussetzung für eine bescheidmäßige Zulassung von Zusatzstoffen. Die Behörde hat - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die Zulassung eines Zusatzstoffes bescheidmäßig auszusprechen, und es ist ihre Aufgabe, gleichzeitig zu bestimmen, ob und in welcher Weise die Verwendung dieses Zusatzstoffes zu deklarieren ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100025.X01

Im RIS seit

28.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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