RS Vwgh 1992/9/29 92/08/0144

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Veröffentlicht am 29.09.1992
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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art94;
SHG Wr 1973 §27;
SHG Wr 1973 §30 Abs3;

Rechtssatz

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes steht die Anordnung der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Streitigkeiten über die durch Legalzession nach § 27 Wr SHG auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüche des Empfängers der Hilfe gegen den Ehegatten nicht "im Widerspruch zu Art 94 B-VG"; dies schon deshalb nicht, weil es sich bei solchen Ansprüchen um zivilrechtliche Ansprüche handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080144.X01

Im RIS seit

13.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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