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L37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG OÖ 1990 §2 Abs10;Rechtssatz
Durch die Feststellung der Behörde, daß die in Rede stehenden Abfälle "nicht geeignet sind, auf einer Hausmülldeponie abgelagert zu werden", würden dann keine Rechte des Verfügungsberechtigten verletzt, wenn die Gerbereischlämme keinen Abfall iSd OÖ AWG 1990 darstellen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050111.X02Im RIS seit
29.09.1992