RS Vwgh 1992/10/8 92/18/0396

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Veröffentlicht am 08.10.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs1;
VStG §19;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Vorhandensein einer bloß für das Ausland gültigen Lenkerberechtigung vermag bei einer Bestrafung wegen der Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs 1 KFG keinen Milderungsgrund zu bilden.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180396.X02

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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