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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AZG §17 Abs2;Rechtssatz
§ 17 Abs 2 letzter Halbsatz AZG und § 26 Abs 2 AZG lassen keinen Zweifel darüber aufkommen, daß der Arbeitgeber auf Verlangen eines Kontrollorganes (der Arbeitsinspektion) diesem die Fahrtenbücher auszuhändigen hat. Sollten sich diese Unterlagen vorübergehend nicht im Betrieb befinden, so hat der Arbeitgeber in geeigneter Weise vorzusorgen, daß er auch diesfalls seiner gesetzlichen Verpflichtung zu entsprechen in der Lage ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190130.X04Im RIS seit
08.10.1992