RS Vwgh 1992/10/8 91/19/0130

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Veröffentlicht am 08.10.1992
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §17 Abs2;
AZG §26 Abs2;

Rechtssatz

§ 17 Abs 2 letzter Halbsatz AZG und § 26 Abs 2 AZG lassen keinen Zweifel darüber aufkommen, daß der Arbeitgeber auf Verlangen eines Kontrollorganes (der Arbeitsinspektion) diesem die Fahrtenbücher auszuhändigen hat. Sollten sich diese Unterlagen vorübergehend nicht im Betrieb befinden, so hat der Arbeitgeber in geeigneter Weise vorzusorgen, daß er auch diesfalls seiner gesetzlichen Verpflichtung zu entsprechen in der Lage ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190130.X04

Im RIS seit

08.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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