RS Vwgh 1992/10/8 92/18/0162

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Veröffentlicht am 08.10.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §22 Abs2;
AVG §56;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Erteilung einer Bewilligung nach § 22 Abs 2 zweiter Satz ASchG ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180162.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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