RS Vwgh 1992/10/14 92/01/0341

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die bloße Möglichkeit es könnten sich gleiche oder ähnliche Vorfälle mit sich daraus ergebenden Schwierigkeiten für den Asylwerber in Hinkunft ereignen, stellt keinen Fluchtgrund iSd FlKonv dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010341.X03

Im RIS seit

14.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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