RS Vwgh 1992/10/14 92/01/0345

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Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Maßnahme der vorzeitigen Auflösung eines Arbeitsvertrages des Asylwerbers kann - ungeachtet der Frage, ob sie als solche einen Eingriff in Rechtsgüter des Asylwerbers darstellt, der als Verfolgung im Sinne der Konvention angesehen werden könnte - als Fluchtgrund nicht in Betracht kommen, wenn nicht erkennbar ist, daß diese Maßnahme von den staatlichen Stellen seines Heimatlandes veranlaßt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010345.X01

Im RIS seit

14.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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