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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die Maßnahme der vorzeitigen Auflösung eines Arbeitsvertrages des Asylwerbers kann - ungeachtet der Frage, ob sie als solche einen Eingriff in Rechtsgüter des Asylwerbers darstellt, der als Verfolgung im Sinne der Konvention angesehen werden könnte - als Fluchtgrund nicht in Betracht kommen, wenn nicht erkennbar ist, daß diese Maßnahme von den staatlichen Stellen seines Heimatlandes veranlaßt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010345.X01Im RIS seit
14.10.1992