RS Vfgh 1985/6/8 B488/80

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Veröffentlicht am 08.06.1985
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
StGG Art5
ApothekenG
BAO §252
EStG §23 Z2

Rechtssatz

EStG 1972; keine Gleichheitsbedenken gegen §23 Z2 in bezug auf die Behandlung der Vergütung für den allein geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Gesellschafter einer OHG (Apothekenkonzessionär) als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht als solche aus nichtselbständiger Tätigkeit; keine denkunmögliche oder willkürliche Gesetzesanwendung

ApothekenG; Zulässigkeit der Führung einer Apotheke durch eine OHG

Art7 B-VG; das Gebot, bei der Einkommenbesteuerung die Bezieher von Einkommen gleich zu behandeln, schließt nicht aus, unterschiedliche Einkunftsarten verschieden zu behandeln

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Legitimation, Apotheken, Sozialversicherung, Einkommensteuer, Einkunftsarten Gewerbebetrieb (Einkommensteuer)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B488.1980

Dokumentnummer

JFR_10149392_80B00488_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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