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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Der Asylwerber hat konkrete ihn selbst betreffende Umstände, aus denen wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aus den in der Konvention genannten Gründen abgeleitet werden kann, zu bescheinigen (Hinweis E 20.5.1992, 92/01/0204; hier schon deshalb, weil in bezug auf die behauptete Unterstützung einer regimefeindlichen Organisation keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß dies staatlichen Stellen seines Heimatlandes bekannt geworden wäre).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010345.X03Im RIS seit
14.10.1992