RS Vwgh 1992/10/14 92/01/0345

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Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Asylwerber hat konkrete ihn selbst betreffende Umstände, aus denen wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aus den in der Konvention genannten Gründen abgeleitet werden kann, zu bescheinigen (Hinweis E 20.5.1992, 92/01/0204; hier schon deshalb, weil in bezug auf die behauptete Unterstützung einer regimefeindlichen Organisation keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß dies staatlichen Stellen seines Heimatlandes bekannt geworden wäre).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010345.X03

Im RIS seit

14.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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