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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Daß schon der "Nichtbesuch" von Veranstaltungen der Parteien eines totalitären Regimes zweifellos das Mißfallen der Behörden nach sich zieht, reicht ohne Bescheinigung der Gefahr konkreter gegen den Asylwerber gerichteter Maßnahmen für die Anerkennung als Flüchtling nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010345.X05Im RIS seit
14.10.1992