RS Vwgh 1992/10/14 92/01/0345

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Veröffentlicht am 14.10.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Daß schon der "Nichtbesuch" von Veranstaltungen der Parteien eines totalitären Regimes zweifellos das Mißfallen der Behörden nach sich zieht, reicht ohne Bescheinigung der Gefahr konkreter gegen den Asylwerber gerichteter Maßnahmen für die Anerkennung als Flüchtling nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010345.X05

Im RIS seit

14.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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